Springe zum Inhalt

Kündigungsschutzklage

Nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren.

Zum Glück ist das Arbeitsrecht weiter recht arbeitnehmerfreundlich.

In den meisten Fällen ist es sinnvoll, gerichtlich gegen die Kündigung vorzugehen, mit der sogenannten Kündigungsschutzklage.

Dabei ist zunächst zentral zu beachten, dass diese innerhalb von 3 Wochen nach dem Zugang der Kündigung zu erheben ist.

Warum ist dieser Schritt so sinnvoll?

  • Arbeitgeber machen häufig Formfehler bei der Kündigung;
  • Arbeitgeber irren häufig über die Voraussetzungen einer Kündigung;
  • häufig führt die Klage zu einer Vermeidung von Sanktionen der Arbeitsagentur oder des Jobcenters;
  • nicht selten besteht ein Anspruch auf eine Abfindung;
  • sehr häufig lässt sich der „Makel“ einer Kündigung aus dem Lebenslauf tilgen.

Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht ist günstig für Arbeitnehmer:

  • es gibt zügig nach der Klageerhebung einen sogenannten Gütetermin, in dem wegen der klaren gesetzlichen Regelungen unter der Anleitung des Arbeitsrichters sehr häufig gleich eine die Rechte des Arbeitsnehmers wahrende Vereinbarung zustande kommt;
  • die Prozesskosten des Arbeitgebers müssen unter keinen Umständen getragen werden, auch nicht im Fall eines Unterliegens;
  • für die eigenen Kosten kann, wenn nicht sogar eine Rechtsschutzversicherung besteht, die alle Kosten übernimmt, staatliche Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Ich biete Ihnen an, kostenlos und unverbindlich zu prüfen, ob es in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist, die Kündigungsschutzklage zu erheben.

Ich bin sehr erfahren im Bereich von Kündigungsschutzklagen und kann mich gerne auch Ihrer Angelegenheit annehmen.

Telefonisch erreichen Sie meine Kanzlei unter:

040 22 8686 600

Alternativ können Sie sich auch per WhatsApp melden:

01579 235 2500.

Herzlichst,
Ihr Rechtsanwalt Markus Chilcott